Hallo Ihr Lieben,
ich habe schon ewig keine RVG-Abrechnung mehr gemacht
Im Zuge der Urlaubsvertretung darf ich nun wieder...
Folgender Fall:
Kündigungsschutzklage + Klageerweiterung weil ein Monatsgehalt noch offen war.
Streitwertberechnung wie ich sie mir nun denke: 3 facher Monatsbruttolohn + offenes Monatsgehalt
Lieg ich da richtig?
Abrechnung Kündigungsschutzklage
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Ja, sofern es später nicht auch noch um Zeugniserteilung oder so ging.
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Das Zeugnis wird sich streitwerterhöhend aus. 10 % eines Monatsgehalts, wenn ein einfaches Zeugnis bzw. ein Monatsgehalt, wenn ein qualifiziertes Zeugnis erteilt werden soll.
Zudem müsste dann nach deiner Sachverhaltsschilderung bezüglich des Zeugnisses ein Mehrvergleich vorliegen (zu dem Thema Mehrvergleich gibt es hier zahlreiche Threads).
Zudem müsste dann nach deiner Sachverhaltsschilderung bezüglich des Zeugnisses ein Mehrvergleich vorliegen (zu dem Thema Mehrvergleich gibt es hier zahlreiche Threads).