Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Minimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 581
- Registriert: 23.03.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#1
20.12.2018, 14:33
Hallo Ihr Lieben,
ich habe schon ewig keine RVG-Abrechnung mehr gemacht
Im Zuge der Urlaubsvertretung darf ich nun wieder...
Folgender Fall:
Kündigungsschutzklage + Klageerweiterung weil ein Monatsgehalt noch offen war.
Streitwertberechnung wie ich sie mir nun denke: 3 facher Monatsbruttolohn + offenes Monatsgehalt
Lieg ich da richtig?
-
Feldhamster
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1995
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
#2
20.12.2018, 14:50
Ja, sofern es später nicht auch noch um Zeugniserteilung oder so ging.
-
Minimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 581
- Registriert: 23.03.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#3
20.12.2018, 14:59
Verglichen wurde sich auf Abfindung (die ist ja aber nicht Streitwerterhöhend) und auch darauf, dass ein qualifiziertes Zeugnis erteilt wird.
-
Feldhamster
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1995
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
#4
20.12.2018, 15:11
Das Zeugnis wird sich streitwerterhöhend aus. 10 % eines Monatsgehalts, wenn ein einfaches Zeugnis bzw. ein Monatsgehalt, wenn ein qualifiziertes Zeugnis erteilt werden soll.
Zudem müsste dann nach deiner Sachverhaltsschilderung bezüglich des Zeugnisses ein Mehrvergleich vorliegen (zu dem Thema Mehrvergleich gibt es hier zahlreiche Threads).
-
Minimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 581
- Registriert: 23.03.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#5
20.12.2018, 15:14
okay. Vielen Dank! Ich denke ich schaffs jetzt
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)