Abrechnung Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicky217
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#1

14.12.2018, 09:22

Hallo ihr Lieben :wink2

mein 1. Beitrag ;)
ich bin mir bei einer Abrechnung total unsicher, da ich Arbeitsrecht noch nie gemacht habe. Folgender Fall:

Kündigungsschutzklage, Streitwert lt Klage: ca. 15.000 €
Klageerweiterung bezüglich Dienstwagennutzung iHv 2.500 €

Termin wurde wg. Vergleich aufgehoben

Vergleich lautet nunmehr wie folgt:
Arbeitsverhältnis wird beendet mit Abfindung (nicht streitwerterhöhend)
Provision gem. Provisionsvereinbarung 1.000,00 € brutto
Dienstfahrzeug 700 €

Was kann ich denn nun gegenüber unserem Mandanten abrechnen?

Ich danke euch schon mal für Hinweise :lol:
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AliceImWunderland
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#2

14.12.2018, 09:26

Hast du einen Abrechnungsvorschlag?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Nicky217
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#3

14.12.2018, 09:39

Also ich glaub, dass die Provision wie die Abfindung nicht streitwerterhöhend ist, da sie auf dem Lohnzettel mit auftaucht (habe dazu aber nichts gefunden) Daher glaube ich auch nicht, dass hier irgendein Abgleich zu erfolgen hat.

Und die TG dürfte durch die Vergleichsgespräche ebenfalls angefallen sein.

Also ganz normal
1,3 VG aus 17500 €
1,2 TG aus 17500 €
1,0 EG aus 17500 €

Aber ich bin mir nicht sicher und hoffe, dass ich jetzt nicht total falsch liege.
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AliceImWunderland
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#4

14.12.2018, 09:44

Verstehe ich das richtg, dass die Positionen Provision und Dienstfahrzeug im Vergleich mit verglichen wurden, aber gerichtlich nicht anhängig waren?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Nicky217
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#5

14.12.2018, 10:05

Dienstfahrzeug wurde im Zuge einer Klageerweiterung geltend gemacht und dann darüber verglichen.

Provision und Abfindung wurden im Vergleich aufgenommen, aber nicht in der Kündigungsschutzklage erwähnt, Abfindung wirkt laut meiner Recherche nicht streitwerterhöhend, wie das mit Provision ist, weiß ich aber nicht.
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Anahid
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#6

14.12.2018, 10:09

Die Provision ist ein gesonderter Posten und daher streitwerterhöhend. Wenn die nur mit verglichen wurde und vorher kein Thema im Rechtsstreit war, dann liegt insoweit ein Mehrvergleich vor.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

14.12.2018, 11:43

Ganz herzlichen Dank!
Also
1,3 VG aus 17.500 €
0,8 VG aus 1.000 €
Abgleich
1,0 EG aus 17.500 €
1,5 EG aus 1.000 €?
Abgleich

TG ist noch etwas ungewiss; es war nur ein erfolgloser Gütetermin vor der Klageerweiterung, Kammertermin wurde aufgrund des Vergleichs aufgehoben
Vergleich kam durch außergerichtliche Verhandlungen zustande
Wird dennoch die 1,2 TG aus dem Gesamtbetrag genommen?
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#8

14.12.2018, 11:48

Eine TG entsteht immer wenn ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird. Allerdings, da hier keine Verhandlung stattgefunden hat, würde ich die TG nur aus dem Streitwert von 17.500 € berechnen, da der Mehrvergleich ja vorgerichtliche Kosten auslöst und es vorgerichtlich keine TG gibt. Es sei denn, über den Vergleich wurde mit der Gegenseite telefoniert und nicht nur schriftlich verhandelt, dann könnte auch die TG aus 18.500 € berechnet werden.

Deine Abrechnung ansonsten ist richtig.
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Nicky217
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#9

14.12.2018, 11:55

Kommt hier eigentlich noch ein Streitwertbeschluss? :kopfkratz
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#10

14.12.2018, 13:45

Nur, wenn Du den beantragst und das mache ich in arbeitsrechtlichen Verfahren immer. ;)
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