Zeuge ist nicht erschienen, Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tiffi12
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#1

13.12.2018, 10:59

Hallo Zusammen :wink1

Gegen einen Zeugen ist die zwangsweise Vorführung wegen wiederholten Ausbleibens im Termin gem. § 380 Abs. 2 ZPO angeordnet worden. Gleichzeitig wurden dem Zeugen die durch Ausbleiben im Termin die verursachten Kosten auferlegt.

Wie und welche Kosten kann ich denn hier geltend machen? :kopfkratz

Ich hatte so einen Fall noch nicht und bin hier Einzelkämpferin...
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Anahid
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#2

13.12.2018, 11:12

Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für den Anwalt und die Partei.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Tiffi12
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#3

13.12.2018, 11:32

Danke!
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