Erstattung Fahrtkosten KFa

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pitz
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#11

16.11.2018, 13:13

Euer Mandant hat seinen (Wohn-)Sitz dort, wo eure Kanzlei ist?

Euer Mandant war beklagt? Ist ein Urteil ergangen? Wenn ja, wie lautet die KGE?
Blueberry

#12

16.11.2018, 13:24

Unser Mandant ist Kläger und er hat seinen Wohnsitz nicht am Ort, wo unsere Kanzlei ist.
Im Urteil heißt es, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten hat.
hefalumpine
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#13

16.11.2018, 13:36

M.E. kannst du Reisekosten geltend machen in der Höhe, die entstanden wären, als die Reisekosten auch bei einem am Sitz oder Wohnsitz der Partei ansässigen Anwalt angefallen wären.
pitz
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#14

16.11.2018, 13:51

Würde ich auch so sehen.
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#15

16.11.2018, 14:24

Es können max. die fiktiven Fahrtkosten vom Wohn- bzw. Geschäftsort eures Mandanten geltend gemacht werden. Sofern die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind, können natürlich nur diese geltend gemacht werden.
Blueberry

#16

19.11.2018, 09:44

Aber wie ist es, wenn die fiktiven Fahrtkosten vom Wohnort des Mdt. höher wären, als unsere Reisekosten zum Gericht? Dann darf ich nur unsere Reisekosten geltend machen oder?
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Tigerle
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#17

19.11.2018, 09:48

Blueberry hat geschrieben:
19.11.2018, 09:44
Aber wie ist es, wenn die fiktiven Fahrtkosten vom Wohnort des Mdt. höher wären, als unsere Reisekosten zum Gericht? Dann darf ich nur unsere Reisekosten geltend machen oder?
Richtig, dann nur die tatsächlich entstandenen Kosten.
Blueberry

#18

19.11.2018, 11:15

Ok vielen Dank. Das mit den Fahrtkosten bringe ich immer ein wenig durcheinander.

Weiß vielleicht jemand, wo ich eine gute Übersicht bzw. Zusammenfassung finde bzgl. der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten? Gibt es hier irgendwelche aktuelle Literatur?
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Crydea
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#19

19.11.2018, 11:18

Ich finde die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2018 vom DAV ganz gut.
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sh161
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#20

19.11.2018, 11:29

Blueberry hat geschrieben:
16.11.2018, 12:46
Hallo zusammen,

da ich mit den Fahrtkosten immer ein bisschen auf Kriegsfuß bin, hätte ich jetzt nochmals eine Frage:
Wenn weder unser Mandant noch wir unseren Sitz im Gerichtsbezirk haben, dann kann ich doch auch keine Fahrtkosten geltend machen oder?

Vielen Dank!
Nicht der Gerichtsbezirk ist maßgeblich, sondern ob Gemeindegrenzen überschritten werden. Wenn eine Gemeindegrenze überschritten wird, können die Fahrtkosten ganz normal abgerechnet werden.

Vorbemerkung 7:
(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der Rechtsanwalt Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 iVm § 670 BGB) verlangen.
(2) Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. https://beck-online.beck.de/?vpath=bibd ... rVB7%2Ehtm
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