Streitwert bei außergerichtlicher Vertretung zur Mieterhöhung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AliceImWunderland
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#11

12.11.2018, 09:19

Bei vorgerichtlicher Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete einzuholen gilt § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 99 GNotKG. Hier ist der Gegenstandswert der 5-jährige Betrag der Mieterhöhung.

Bei einem gerichtlichen Klageverfahren, das auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtet ist, gilt § 41 Abs. 5 GKG, also der Jahreswert der Mieterhöhung.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Chmisp
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#12

12.11.2018, 16:12

Danke :thx
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