Bei vorgerichtlicher Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete einzuholen gilt § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 99 GNotKG. Hier ist der Gegenstandswert der 5-jährige Betrag der Mieterhöhung.
Bei einem gerichtlichen Klageverfahren, das auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtet ist, gilt § 41 Abs. 5 GKG, also der Jahreswert der Mieterhöhung.
Streitwert bei außergerichtlicher Vertretung zur Mieterhöhung
- AliceImWunderland
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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