Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#11

16.10.2018, 20:46

Ich bin in dem Thema auch nicht so ganz fit. Ich habe mit der RS abgerechnet. SB 500 €. Kosten werden gequotelt. Kfa gemacht. Gegner erstattet festgesetzte Kosten (RA-Gebühr & GK = um die 1400 €). Erstattung der außergerichtlichen RA-Kosten aus Urteil (255,85 €).

Kann ich jetzt die SB an die Mandantschaft auszahlen wg. Quotenvorrecht?
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Feldhamster
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#12

16.10.2018, 21:12

Ja, kannst du.
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Tigerle
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#13

17.10.2018, 09:41

ja
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#14

24.10.2018, 12:45

Auch wenn die außerger. RA-Gebühren die SB nicht übersteigen?
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#15

24.10.2018, 14:12

Hat der Mandant denn die volle SB gezahlt?
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#16

24.10.2018, 22:20

Feldhamster hat geschrieben:
24.10.2018, 14:12
Hat der Mandant denn die volle SB gezahlt?
Ja die hat er gezahlt
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#17

25.10.2018, 08:40

Dann kannst du sie ihm doch auch voll erstatten. Im Endeffekt hat der Mandant durch seine SB die titulierte GG von € 255,85 gezahlt und darüber hinaus € 244,15 der Verfahrenskosten. Diese 500 € hat somit die RSV nicht gezahlt und das Quotenvorrecht gilt.
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