Ich bin in dem Thema auch nicht so ganz fit. Ich habe mit der RS abgerechnet. SB 500 €. Kosten werden gequotelt. Kfa gemacht. Gegner erstattet festgesetzte Kosten (RA-Gebühr & GK = um die 1400 €). Erstattung der außergerichtlichen RA-Kosten aus Urteil (255,85 €).
Kann ich jetzt die SB an die Mandantschaft auszahlen wg. Quotenvorrecht?
Parteikostenerstattung trotz Ausgleichung?
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Ja, kannst du.
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Hat der Mandant denn die volle SB gezahlt?
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Dann kannst du sie ihm doch auch voll erstatten. Im Endeffekt hat der Mandant durch seine SB die titulierte GG von € 255,85 gezahlt und darüber hinaus € 244,15 der Verfahrenskosten. Diese 500 € hat somit die RSV nicht gezahlt und das Quotenvorrecht gilt.