ZV-Gebühr für Vermögensauskunft.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Regina4588
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#1

24.09.2018, 14:35

Hallo Ihr Lieben,
ich hab folgende Frage:

Ich habe einen PfÜB beantragt und die Rechtspflegerin bemängelt mir jetzt, dass ich eine ZV-Gebühr streichen muss. Folgender Sachverhalt: Ich habe einen ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt mit einem Pfändungsauftrag und einem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft. Gerichtsvollzieher teilt mit, Pfändung ist erfolglos, Sache geht in das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft über. Schuldner hat diese schon abgegeben und GV übersendet mir das Vermögensverzeichnis.

Meiner Meinung nach entstehen hier zwei Gebühren Nr. 3309 da zwei Aufträge. Die Rechtspflegerin, die mir jetzt meinen PfÜB bearbeitet, will mir jetzt aber eine streichen. Ich hab gerade mir ihr telefoniert und sie sagt, wenn beides in einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher gegangen ist, entsteht auch nur eine Gebühr.

Kann mir jemand sagen, was jetzt hier richtig ist wo das genau steht? Vielen lieben Dank schon mal
Coco Lores
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#2

24.09.2018, 14:58

§ 18 Abs. 1 Nr. 16 RVG

Da steht ausdrücklich, dass das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit ist.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#3

24.09.2018, 15:05

Regina4588 hat geschrieben:
24.09.2018, 14:35
Hallo Ihr Lieben,
ich hab folgende Frage:

Ich habe einen PfÜB beantragt und die Rechtspflegerin bemängelt mir jetzt, dass ich eine ZV-Gebühr streichen muss. Folgender Sachverhalt: Ich habe einen ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt mit einem Pfändungsauftrag und einem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft. Gerichtsvollzieher teilt mit, Pfändung ist erfolglos, Sache geht in das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft über. Schuldner hat diese schon abgegeben und GV übersendet mir das Vermögensverzeichnis.
Du hast meiner Meinung nach alle Voraussetzungen erfüllt, um zwei Gebühren entstehen zu lassen. Der bedingte Auftrag zur Abnahme der VA ist dadurch erfüllt, dass die vorgeschaltete Pfändung erfolglos war, sodass das Verfahren in die Abgabe der VA überging.

Ich wüsste nicht, wieso eine Gebühr gestrichen werden muss? :kopfkratz
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#4

24.09.2018, 15:09

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Regina4588
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#5

26.09.2018, 09:42

Danke Euch :)

Ich war mir auch fast sicher dass ich beide Gebühren bekomme aber diese Rechtspflegerin hat mich total verwirrt. Ich werde ihr das jetzt nochmals schreiben und dann mal schauen was dabei raus kommt.
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#6

26.09.2018, 09:44

Berichte mal, wie es ausgegangen ist!
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Regina4588
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#7

02.10.2018, 11:50

Also heute habe ich die Mitteilung bekommen, dass mein PfÜB wie beantragt erlassen wurde ;)
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#8

02.10.2018, 12:16

:yeah Geht doch!
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