Hallo Ihr Lieben,
ich hab folgende Frage:
Ich habe einen PfÜB beantragt und die Rechtspflegerin bemängelt mir jetzt, dass ich eine ZV-Gebühr streichen muss. Folgender Sachverhalt: Ich habe einen ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt mit einem Pfändungsauftrag und einem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft. Gerichtsvollzieher teilt mit, Pfändung ist erfolglos, Sache geht in das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft über. Schuldner hat diese schon abgegeben und GV übersendet mir das Vermögensverzeichnis.
Meiner Meinung nach entstehen hier zwei Gebühren Nr. 3309 da zwei Aufträge. Die Rechtspflegerin, die mir jetzt meinen PfÜB bearbeitet, will mir jetzt aber eine streichen. Ich hab gerade mir ihr telefoniert und sie sagt, wenn beides in einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher gegangen ist, entsteht auch nur eine Gebühr.
Kann mir jemand sagen, was jetzt hier richtig ist wo das genau steht? Vielen lieben Dank schon mal
ZV-Gebühr für Vermögensauskunft.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 02.12.2009, 14:07
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Fürth
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
§ 18 Abs. 1 Nr. 16 RVG
Da steht ausdrücklich, dass das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit ist.
Da steht ausdrücklich, dass das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit ist.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Du hast meiner Meinung nach alle Voraussetzungen erfüllt, um zwei Gebühren entstehen zu lassen. Der bedingte Auftrag zur Abnahme der VA ist dadurch erfüllt, dass die vorgeschaltete Pfändung erfolglos war, sodass das Verfahren in die Abgabe der VA überging.Regina4588 hat geschrieben: ↑24.09.2018, 14:35Hallo Ihr Lieben,
ich hab folgende Frage:
Ich habe einen PfÜB beantragt und die Rechtspflegerin bemängelt mir jetzt, dass ich eine ZV-Gebühr streichen muss. Folgender Sachverhalt: Ich habe einen ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher gestellt mit einem Pfändungsauftrag und einem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft. Gerichtsvollzieher teilt mit, Pfändung ist erfolglos, Sache geht in das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft über. Schuldner hat diese schon abgegeben und GV übersendet mir das Vermögensverzeichnis.
Ich wüsste nicht, wieso eine Gebühr gestrichen werden muss?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 02.12.2009, 14:07
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Fürth
Danke Euch
Ich war mir auch fast sicher dass ich beide Gebühren bekomme aber diese Rechtspflegerin hat mich total verwirrt. Ich werde ihr das jetzt nochmals schreiben und dann mal schauen was dabei raus kommt.
Ich war mir auch fast sicher dass ich beide Gebühren bekomme aber diese Rechtspflegerin hat mich total verwirrt. Ich werde ihr das jetzt nochmals schreiben und dann mal schauen was dabei raus kommt.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Berichte mal, wie es ausgegangen ist!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 02.12.2009, 14:07
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Fürth
Also heute habe ich die Mitteilung bekommen, dass mein PfÜB wie beantragt erlassen wurde
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Geht doch!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!