Das hab ich schon vermutet. Dann ist die Sachlage eindeutig.elisabeth2 hat geschrieben: ↑25.09.2018, 10:17Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten.
Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Verzinsung ist ab Eingang des ersten Antrages auszusprechen, soweit dort bereits (erstattungsfähige) Kosten angemeldet wurden.
Die Differenz von 0,7 zwischen der bereits beantragten 0,5 TG und der nunmehr entstandenen 1,2 TG muss natürlich noch zusätzlich beantragt werden und kann erst ab Eingang dieses Antrages verzinst werden.
Ob man jetzt den ursprünglichen Antrag korrigiert oder nur die neuen Posten nachträglich anmeldet ist m.E. Geschmackssache. Bei mir würde beides zum selben Ergebnis führen.