Hallo,
ich habe einen richtigen Knoten im Kopf. Unser Mandant hat beim AG Klage eingereicht und dann die Klage um einen Wert von 5.000 EUR erweitert, so dass der Rechtsstreit nunmehr an das LG abgegeben wurde. Jetzt kommen wir ins Spiel. Wir hatten unsere Verteidigung angezeigt und dann die Klage zurückgenommen. Jetzt bin ich mir unsicher, welche Gebühren bei uns entstanden sind.
Ich bin der Meinung, dass wir lediglich die 0,8 VG Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG + PTE + USt. bekommen. Andererseits, steht in der 3101 Ziff. 1 ja drin, dass der Auftrag enden muss, bevor ein Schriftsatz der z. B. die Rücknahme der Klage enthält, eingereicht wird. Heißt das jetzt, dass wenn der Mandant der Rücknahme zugestimmt hat und wir dann in seinem Namen die Klage zurücknehmen, der Auftrag vorher beendet ist?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Antworten.
Wann endet der Auftrag?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3090
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Euer Mandant hat Klage eingereicht und ihr habt Verteidigung angezeigt? Meinst du Vertretung?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Die Einreichung eines Schriftsatzes, der die Rücknahme der Klage oder des Antrags .... enthält, löst gem. ausdrücklicher Bestimmung in VV 3101 Nr. 1 eine 1,3 Verfahrensgebühr aus - <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 22. Aufl., Rn. 45 zu 3101 VV
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)