Wann endet der Auftrag?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Schnatti
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#1

04.09.2018, 14:47

Hallo,

ich habe einen richtigen Knoten im Kopf. Unser Mandant hat beim AG Klage eingereicht und dann die Klage um einen Wert von 5.000 EUR erweitert, so dass der Rechtsstreit nunmehr an das LG abgegeben wurde. Jetzt kommen wir ins Spiel. Wir hatten unsere Verteidigung angezeigt und dann die Klage zurückgenommen. Jetzt bin ich mir unsicher, welche Gebühren bei uns entstanden sind.

Ich bin der Meinung, dass wir lediglich die 0,8 VG Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG + PTE + USt. bekommen. Andererseits, steht in der 3101 Ziff. 1 ja drin, dass der Auftrag enden muss, bevor ein Schriftsatz der z. B. die Rücknahme der Klage enthält, eingereicht wird. Heißt das jetzt, dass wenn der Mandant der Rücknahme zugestimmt hat und wir dann in seinem Namen die Klage zurücknehmen, der Auftrag vorher beendet ist?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Antworten.
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paralegal6
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#2

04.09.2018, 15:08

Euer Mandant hat Klage eingereicht und ihr habt Verteidigung angezeigt? Meinst du Vertretung?
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Liesel
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#3

04.09.2018, 15:17

Die Einreichung eines Schriftsatzes, der die Rücknahme der Klage oder des Antrags .... enthält, löst gem. ausdrücklicher Bestimmung in VV 3101 Nr. 1 eine 1,3 Verfahrensgebühr aus - <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 22. Aufl., Rn. 45 zu 3101 VV
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Schnatti
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#4

05.09.2018, 13:11

@paralegal6: Ja, natürlich die Vertretung, sorry!
@ Liesel: Danke, ich war mir eben unsicher, ob das wirklich schon ausreichend ist, um die 1,3 VG entstehen zu lassen.
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