Terminsgebühr Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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S.R.
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#1

05.09.2018, 09:07

Guten Morgen,

ich habe einen Beschluss bezüglich neuer Streitwerte erhalten. Dieser sieht wie folgt aus:

bis zum 12.06.2016 - 1.821,03 €
bis zum 05.10.2016 - 2.250,03 €
bis zum 15.03.2017 - 1.821,03 €
bis zum 17.05.2017 - 3.011,21 €
bis zum 23.07.2017 - 1.011,21 €
bis zum 05.06.2018 - 1.993,46 €

Einen GT war an 05.10.16.

Ist es richtig, dass ich die Terminsgebühr dann mit GW 2.250,03 € berechne?


Schon mal danke für die Hilfe :wink1
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

05.09.2018, 09:14

Jepp :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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