Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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S.R.
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#1
14.08.2018, 14:30
Hallo Zusammen,
ich habe noch kein passendes Thema gefunden. Falls es doch eins geben sollte, tut es mir leid.
Ich habe einen Beschluss des Amtsgerichts: Kostenentscheidung nach §91a. Streitwert für Rechtsstreit und Vergleich bis 1.500 €; Streitwert für den Mehrvergleich(unter Berücksichtigung des Kautionsrückzahlungsanspruchs): weitere 1.400 €.
Ich bin leider etwas überfordert, wie ich den KFA jetzt richtig mache.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
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#2
14.08.2018, 14:35
Ganz normaler Mehrvergleich. Wie lautet denn überhaupt die Kostengrundentscheidung?
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S.R.
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#3
14.08.2018, 14:45
"Aufgrund von Ziffer 3 des Vergleichs ist nur noch eine Kostenentscheidung gemäß §91a ZPO zu erlassen. Eine Begründung der Kostenentscheidung ist dabei entbehrlich, da sich die Parteien mit dem Vorschlag des Gerichts gemäß dem Beschluss vom 22.05.2018 einverstanden erklärt und damit zugleich auf eine Begründung der Kostenentscheidung sowie auf Rechtsmittel gegen diesen verzichtet haben."
Also 1,3 3100 aus 1.500 €
0,8 3101 aus 1.400 €
1,2 3104 aus 2.900 €
1,0 1003 aus 1.500 €
1,5 1000 aus 1.400 €
Beachtet werden muss dann noch §15 Abs. 3 RVG aber das macht das Programm automatisch.
Sowas habe ich hier sehr selten
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#4
14.08.2018, 15:04
Das ist die Begründung der Kostenentscheidung, aber der Inhalt fehlt immer noch.
Deine Mehrvergleichs-Abrechnung ist richtig. Nach der KGE frage ich nur, weil beim Vergleich ja nun häufig Aufhebung vereinbart oder entschieden wird. Und in dem Fall bräuchtest Du gar keinen KFA, sondern müsstest nur die Gerichtskosten ausgleichen lassen.
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S.R.
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#5
14.08.2018, 15:14
Achso entschuldigung.
Die Kosten werden geteilt 66% und 34%
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#6
14.08.2018, 15:18
Ahjo, dann Kostenausgleichungsantrag wie oben.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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S.R.
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#7
14.08.2018, 15:23
Vielen Dank für die schnelle Antwort
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)