Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Binchen24
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#1
07.08.2018, 11:47
Hallo,
ich habe ein Urteil vorliegen. Dort wurde der Streitwert nicht festgesetzt. Ich habe eine Gerichtskostenmitteilung von vor einem Jahr mit einem Wert. Lege ich diesen Wert jetzt zugrunde für die Kostenfestsetzung oder beantrage ich Streitwertfestsetzung?
Liebe Grüße
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Pepples
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#2
07.08.2018, 11:56
Ich würde Streitwertfestsetzung beantragen.
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