Scheidung
- Anahid
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Na dann wie Adora Belle geschrieben hat: die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Du kannst es Dir also aussuchen, ob die EG abgerechnet wird oder nicht.
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Adora Belle hat geschrieben:Das VA-Verfahren ist immer automatisch mit der Scheidung anhängig. Es gilt nur bei Ehen unter 3 Jahren die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips. Drüber: VA wird durchgeführt, soweit keine anderweitige Regelung der Parteien getroffen ist. Drunter: VA wird nur auf Antrag der Parteien durchgeführt. Auch die Nicht-Stellung des Antrags ist ein wechselseitiger Verzicht auf die Übertragung der Gegner-Anwartschaften. Die Rechtsprechung dazu mag uneinheitlich sein, meine Meinung dazu ist: EG entstanden.
Danke für den Tipp! Das war mir und meinem Chef bislang nicht bekannt!