Umsatzsteuer China

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Hopeful482
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 02.01.2018, 15:09
Beruf: Justizfachangestellte
Software: Andere

#1

10.07.2018, 08:44

Guten Morgen,

ich muss eine RVG Rechnung an unsere Mandantin in China stellen. Sie ist eine Privatperson. Berechne ich die Umsatzsteuer oder nicht? Ich bin mir total unsicher. Muss ich sonst noch etwas beachten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

10.07.2018, 09:05

Umsatzsteuer im Ausland muss nur dann nicht berechnet werden, wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bei einer Privatperson ist Umsatzsteuer immer zu berechnen, auch wenn diese selbst im Ausland wohnt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Hopeful482
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 02.01.2018, 15:09
Beruf: Justizfachangestellte
Software: Andere

#3

10.07.2018, 09:17

Ganz lieben Dank Anahid.
Antworten