Hallo,
Wir haben gerade einen Fall -
Vertretung im Klageverfahren bis hin zur Kostenfestsetzung. Danach geht eine der Parteien in die Insolvenz. Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren.
Muss man hier die Gebühren anrechnen? Ich kann hier nichts so richtig zu finden, ob die Gebühren total unabhängig von einander entstehen oder ob hier eine Anrechnung erfolgen muss???
Vielen Dank für eure Hilfe!
Anrechnung bei Klageverfahren und anschließender Ford.Anm.
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Zuletzt geändert von Asukahoney am 28.06.2018, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
- booo
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Die nach dem Verfahren anschließende FA ist die Forderungsanmeldung?
Schreib doch bitte den Betreff so, dass man ihn auch verstehen kann, danke!
Du muss keine Gebühren anrechnen.
Siehe auch HIER z.B.
Schreib doch bitte den Betreff so, dass man ihn auch verstehen kann, danke!
Du muss keine Gebühren anrechnen.
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...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
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Forderungsanmeldung ist leider zu lang für die Überschrift, daher hatte ich es jetzt so abgekürzt.
Vielen Dank für den Link, jedoch wird dort am Ende (wobei dort geht es ja um eine außergerichtliche Tätigkeit und die Geschäftsgebühr) von einer Anrechnung ausgegangen?
Vielen Dank für den Link, jedoch wird dort am Ende (wobei dort geht es ja um eine außergerichtliche Tätigkeit und die Geschäftsgebühr) von einer Anrechnung ausgegangen?
- booo
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Oh entschuldige, stimmt. Ich dachte ich hätte gelesen, dass es auch um gerichtliche Verfahren geht - aber da wird nur Bezug genommen, sorry!
Dennoch.. Du musst nicht´s anrechnen. Das Gerichtsverfahren ist / war unabhängig vom Insolvenzverfahren
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...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
- mücki
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Das Problem mit den zu langen Bezeichnungen für den Betreff kenne ich. Mein Tipp, Forderungsanmeldung kann man auch gut mit FOA abkürzen, dann denkt man zumindest nicht gleich an Fristablauf oder Finanzamt (kommt ja nicht jeder mit dem Insolvenzrecht in Berührung). Ansonsten einfach alles sinnvoll kürzen, z.B. "Anrechnung Klageverf. auf Forderungsanm."
Ansonsten wie @booo mit einer Ergänzung: Ihr müsst nur aufpassen, ob ihr nach 3317 oder 3320 VV RVG abrechnet
Ansonsten wie @booo mit einer Ergänzung: Ihr müsst nur aufpassen, ob ihr nach 3317 oder 3320 VV RVG abrechnet
Zuletzt geändert von mücki am 29.06.2018, 09:36, insgesamt 2-mal geändert.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Super dank euch.