Betragsrahmen- oder Wertgebühren – Sozialrecht?!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bürohexe
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#1

25.06.2018, 10:42

Hallo zusammen,

zuallererst: Die Suchfunktion habe ich schon ausgiebig bemüht, leider erfolglos. Hier passt irgendwie nix. :nachdenk

Unsere Mandantin hat folgendes Problem: Sie war mit einem Ausländer verheiratet und hat für dessen Nichte eine Verpflichtungserklärung abgegeben, nach welcher sie sämtliche öffentlichen Mittel für deren Lebensunterhalt übernimmt. Aufgrund dieser Erklärung war der Nichte die Einreise in die BRD und der weitere Aufenthalt möglich.
Nach einiger Zeit erkrankte diese Nichte sodann und musste im Krankenhaus versorgt werden, wo sie zwischenzeitlich verstorben ist.
Nun fordert das Sozialamt die Kosten für die Behandlung von unserer Mandantin ein, wir sollen dagegen vorgehen.

Ich möchte der Mandantin jetzt einen Vorschuss über die bislang angefallenen Gebühren in Rechnung stellen und bin mir unsicher, ob ich jetzt nach Betragsrahmen oder Streitwert ab-rechnen kann.

Hat jemand hierzu vielleicht eine Idee?
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Adora Belle
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#2

25.06.2018, 11:36

Streitwert. Die Mandantin ist kein Versicherter.
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#3

26.06.2018, 08:26

Danke!
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