Neue Abrechnung in gleicher Sache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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laura_blln22
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#1

14.06.2018, 10:35

Es geht um eine Angelegenheit aufgrund von Nachbarstreitigkeiten. Unser Mandant fühlt sich durch den Zigarettenkonsum seines Nachbarn stark belästigt. Wir haben mit der Gegenseite und dem Bauverein korrespondiert. Leider gab es kein Erfolg, da die Gegenseite bestreitet mehr als den normalen Tageskonsum zu rauchen (lt. deren Aussage höchstens sieben Zigaretten). Mein Chef rechnete die Angelegenheit ab, und gab den Mandanten auf, dass es keinen Erfolg bringen würde, wenn man kein Tagebuch schreiben würde über einen längeren Zeitraum, um den hohen Konsum nachzuweisen. Das ist jetzt vier Monate her. Nun kamen die Mandanten wieder und meinten, dass wir die Gegenseite doch noch mal anschreiben sollen, da es nicht besser wird. Jetzt meint mein Anwalt wir sollen diesmal auch wieder voll abrechnen, ist das in Ordnung? Meiner Meinung nach geht das nicht, da es sich ja um die gleiche Angelegenheit handelt.
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Adora Belle
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#2

14.06.2018, 10:44

Kommt halt drauf an, was man mit dem Mandanten vereinbart. Nach dem RVG kann man allenfalls die GG erhöhen, aber es bleibt dieselbe alte Angelegenheit.
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AliceImWunderland
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#3

14.06.2018, 10:55

Da stimme ich Adora zu. Ist immer noch die alte Angelegenheit.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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laura_blln22
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#4

14.06.2018, 11:10

Ich finde meinen Chef wirklich manchmal unmöglich, habe gerade nochmal mit ihm gesprochen und ihm gesagt, dass dies nicht ginge, weil es sich um dieselbe Angelegenheit handelt. Da meinte er nur patzig es ginge ja um Zigaretten die jetzt nach der Abrechnung geraucht werden und das ist dann eine neue Belästigung. Ich sollte dass so abrechnen, wie er sagt. Ich glaube mein Schwein pfeift.
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AliceImWunderland
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#5

14.06.2018, 11:24

Na ja, er muss ja schauen, dass Geld in die Kasse kommt..... Aber ich würde mich an deiner Stelle auch aufregen. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Adora Belle
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#6

14.06.2018, 11:48

Kann ja sein, dass das mit dem Mandanten so vereinbart ist. Hier fehlt eine klare Ansage.
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laura_blln22
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#7

14.06.2018, 11:58

Wurde natürlich nicht vereinbart. Und mein Chef hat schon beim letzten Mal eine 1,5 GG abgerechnet....
astra0810
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#8

20.06.2018, 21:49

Ich teile eure Meinung.
Sicher ist das ärgerlich, aber es bleibt die selbe Angelegenheit.

Schade, dass es nicht länger als 2 Jahre her ist:
§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG schränkt den Grundsatz des § 15 Abs. 5 S. 1 RVG ein. Liegen zwischen der Erledigung des ersten und der Erteilung des weiteren Auftrags zwei Kalenderjahre, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit.
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