Liebe Kollegen und Kolleginnen
für euch wahrscheinlich ganz einfach
Bekommt der Hauptbevollmächtigte volle Verfahrensgebühr 1,3 und der Terminsvertreter zusätzlich eine halbe 0,65 ? Ist das richtig ? Oder jeder nur eine Halbe und insgesamt dann eine 1,3 ?
Und wie ist das im Berufungsverfahren ?
Ich habe hier einen KFA
I. Instanz
HBV
0,65 3100
TV
0,65 3401
1,2 3104
II. Instanz
HBV
1,6 3200
TV
0,8 3401
1,2 3402
1,3 1004
wäre das so richtig ?
VG
Maja
Hauptbevollmächtigter / Terminsvertreter Berufung
- Adora Belle
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Es wäre möglich. Ob es richtig ist, ist schwer zu sagen.
Die halbe VG 3100 beim HBV kann auch bedeuten, dass die volle GG tituliert ist, und deshalb nur noch die gekürzte VG im KFB steht. Verdient hat der HBV eine 1,3 VG, und der UBV daneben eine 0,65 VG. So jedenfalls sieht es das Gesetz vor.
Die halbe VG 3100 beim HBV kann auch bedeuten, dass die volle GG tituliert ist, und deshalb nur noch die gekürzte VG im KFB steht. Verdient hat der HBV eine 1,3 VG, und der UBV daneben eine 0,65 VG. So jedenfalls sieht es das Gesetz vor.
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Jo, der Vergleich wurde in 2. Instanz geschlossen. Trotzdem kann ja darin die GG voll tituliert sein.
Ansonsten, wie gesagt, verdient der HBV in 1. Instanz 1,3 VG. Daran ändert sich durch die Kosten des UBV nix.
Ansonsten, wie gesagt, verdient der HBV in 1. Instanz 1,3 VG. Daran ändert sich durch die Kosten des UBV nix.