Hallo zusammen,
ich habe zwei arbeitsrechtliche Angelegenheiten abzurechnen.
1. Verfahren Feststellungsklage Arbeitsgericht
2. Verfahren Kündigung Landesarbeitsgericht
Das 1. Verfahren wurde durch Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht miterledigt.
Jetzt weiß ich nicht wie das mit der Einigungsgebühr ist. Ich hab ja eine 1,0 EG aus dem 1. Verfahren und eine 1,3 EG aus dem zweiten Verfahren.
Rechne ich die Verfahrenswerte zusammen und daraus dann eine 2,3 Gebühr? Ich sollte vielleicht noch hinzufügen dass ich verschiedene Verfahrenswerte habe. Im 1. Verfahren sind es € 6.500,00 im 2. Verfahren € 6.400,00,00.
Danke für eure Hilfe
LG Bärbel
Einigungsgebühr 1. Instanz und 2. Instanz
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, Du berechnest eine 1,0 aus 6.500,00 € und eine 1,3 aus 6.400,00 €, die zusammen nicht höher sein dürfen als eine 1,3 aus 12.900,00 €.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.