Einigungsgebühr 1. Instanz und 2. Instanz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
BärbelBW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 68
Registriert: 14.04.2015, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

07.05.2018, 13:46

Hallo zusammen,
ich habe zwei arbeitsrechtliche Angelegenheiten abzurechnen.
1. Verfahren Feststellungsklage Arbeitsgericht
2. Verfahren Kündigung Landesarbeitsgericht
Das 1. Verfahren wurde durch Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht miterledigt.
Jetzt weiß ich nicht wie das mit der Einigungsgebühr ist. Ich hab ja eine 1,0 EG aus dem 1. Verfahren und eine 1,3 EG aus dem zweiten Verfahren.
Rechne ich die Verfahrenswerte zusammen und daraus dann eine 2,3 Gebühr? Ich sollte vielleicht noch hinzufügen dass ich verschiedene Verfahrenswerte habe. Im 1. Verfahren sind es € 6.500,00 im 2. Verfahren € 6.400,00,00.
Danke für eure Hilfe

LG Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.05.2018, 16:52

Nein, Du berechnest eine 1,0 aus 6.500,00 € und eine 1,3 aus 6.400,00 €, die zusammen nicht höher sein dürfen als eine 1,3 aus 12.900,00 €. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
BärbelBW
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 68
Registriert: 14.04.2015, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

07.05.2018, 17:21

Supi, vielen Dank.
Viele Grüße
Bärbel
Antworten