Abrechnung Abmahnungen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strohblume
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#1

20.04.2018, 10:35

Hallo zusammen,

unser Mandant hat drei Abmahnungen von seinem Arbeitgeber erhalten. Wir haben ein Schreiben an die Gegenseite gefertigt und darin aufgefordert, alle drei Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen.

Nehme ich jetzt als Gegenstandswert ein Monatsbruttogehalt oder dieses x3 wegen den drei Abmahnungen?
Liebe Grüße Strohblume
Neffi
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#2

20.04.2018, 10:56

Hi,

ich lehne mich auch in außergerichtlichen Sachen an den Streitwertkatalog an. Neueste Fassung: https://www.justiz.sachsen.de/lag/downl ... g_2018.pdf

Da steht drin dass unabhängig von der Anzahl der Abmahnungen der GW mit 1 Monatsvergütung bewertet wird.

Grüße
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
strohblume
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#3

20.04.2018, 11:00

:thx
Liebe Grüße Strohblume
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