Anerkenntnis nach Widerspruch gegen MB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sh161
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#1

20.04.2018, 08:43

Guten Morgen,
ich stehe leider gerade völlig auf dem Schlauch, bitte helft mir beim Runtersteigen: :oops:
Die Mdt. kam mit einem MB, gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Nachdem die Gegenseite den Anspruch begründet hat, entschied sich die Mdt., nun doch zu zahlen. Unser einziger Schriftsatz an das Gericht war die Mitteilung, dass die Beklagte bezahlt hat.

Bekomme ich nun noch etwas außer der Nr. 3307? Eine 3100 oder 3101?
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icerose
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#2

20.04.2018, 08:45

Gut gemacht. Jetzt gibt es neben der 3307 auch die 3100.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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sh161
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#3

20.04.2018, 09:26

icerose hat geschrieben:Gut gemacht. Jetzt gibt es neben der 3307 auch die 3100.
:thx
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mrsgoalkeeper
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#4

20.04.2018, 11:19

sh161 hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:Gut gemacht. Jetzt gibt es neben der 3307 auch die 3100.
:thx
Anrechnen nicht vergessen ;)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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