Guten Morgen,
ich stehe leider gerade völlig auf dem Schlauch, bitte helft mir beim Runtersteigen:
Die Mdt. kam mit einem MB, gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Nachdem die Gegenseite den Anspruch begründet hat, entschied sich die Mdt., nun doch zu zahlen. Unser einziger Schriftsatz an das Gericht war die Mitteilung, dass die Beklagte bezahlt hat.
Bekomme ich nun noch etwas außer der Nr. 3307? Eine 3100 oder 3101?
Anerkenntnis nach Widerspruch gegen MB
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Anrechnen nicht vergessensh161 hat geschrieben:icerose hat geschrieben:Gut gemacht. Jetzt gibt es neben der 3307 auch die 3100.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11