Hallo,
ich habe wieder mal eine Frage und zwar zu folgendem Fall:
Klage eingereicht, u.a. Feststellungsanträge gestellt (Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher nicht absehbaren immateriellen und materiellen Schäden): 10.000,00 €. Das Gericht setzte den GW auf 4.000,00 € fest, da der künftige Schaden nicht sicher prognostizierbar sei. Ist dieser Teil des Gegenstandswertes für die Verfahrensgebühr bindend? Die Verfahrensgebühr wurde noch vor der Festsetzung berechnet.
Vielen Dank!
Herabsetzung des Streitwertes und die VG
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Selbstverständlich ist eine gerichtliche Streitwertfestsetzung für die Gebühren bindend.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.