Herabsetzung des Streitwertes und die VG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kikki
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#1

19.04.2018, 10:46

Hallo,

ich habe wieder mal eine Frage und zwar zu folgendem Fall:

Klage eingereicht, u.a. Feststellungsanträge gestellt (Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher nicht absehbaren immateriellen und materiellen Schäden): 10.000,00 €. Das Gericht setzte den GW auf 4.000,00 € fest, da der künftige Schaden nicht sicher prognostizierbar sei. Ist dieser Teil des Gegenstandswertes für die Verfahrensgebühr bindend? Die Verfahrensgebühr wurde noch vor der Festsetzung berechnet.

Vielen Dank!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

19.04.2018, 10:53

Selbstverständlich ist eine gerichtliche Streitwertfestsetzung für die Gebühren bindend. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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