Vergleich Mehrwert und teilw. Klagerücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BLDReFaA
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#1

05.04.2018, 07:44

Guten Morgen zusammen,

mal wieder das leidige Thema Mehrwert :lol:

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

Bestellung für die Beklagte am 05.04.2017
Teilweise Klagerücknahme mit Schriftsatz vom 18.04.2017
Alles weitere danach (Termin + Vergleich)

Wir haben nun einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO und eine Streitwertfestsetzung:
Streitwert Rechtsstreit bis zum 18.04.2017 auf 22.000 €, danach auf 19.000,00 €
Streitwert Vergleich 22.000,00 €.

Da wir uns vor der teilweisen Klagerücknahme bestellt haben dürfte die 3100 ja aus dem SW 22.000,00 € anfallen. Demnach liegt zum SW des Vergleichs kein Mehrwert vor. Ist die Schlussfolgerung daraus, dass ich keine 3101 bekomme?
Nach welchem SW rechne ich die TG ab? Müsste doch eigentlich auch 22.000,00 € sein?
Mit den Gebühren 1000 und 1003 würde ich es dann so machen, dass ich die 1003 aus 19.000,00 € und die 1000 aus 3.000,00 € abrechne.

Oder liege ich da komplett falsch? Stehe wegen der teilweisen Klagerücknahme ganz schön auf dem Schlauch.

Vielen Dank bereits jetzt für Eure Hilfe :)
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AliceImWunderland
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#2

05.04.2018, 07:49

Einen Vergleichsmehrwert sehe ich hier nicht.
Die Verfahrensgebühr und die Vergleichsgebühr haben einen Gegenstandswert von EUR 22.000,00.
Die Terminsgebühr wird nach dem Gegenstandswert von EUR 19.000,00 abgerechnet.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Adora Belle
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#3

05.04.2018, 12:06

Wieso liegt der Wert des Vergleichs bei 22.000, wenn vorher ein Teil zurückgenommen wurde?
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