KFA der III. Instanz prüfen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TrudchenLE
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#1

21.03.2018, 10:24

Hallo Zusammen,

ich steh mal wieder auf dem Schlauch. Wir haben unseren Mandanten in I. und II. Instanz vertreten. Danach war unser Mandat beendet und die Akte ging Richtung Archiv. Nun hat aber unser Mandant eine andere Anwaltskanzlei mit der Nichtzulassungsbeschwerde beauftragt. Jetzt haben wir vom Landgericht (I. Instanz) den KFA der Gegenseite für die III. Instanz bekommen, verbunden mit der Verfügung zur Stellungnahme.

Hier meine Frage: wie soll ich einen KFA für eine Instanz prüfen, mit der ich gar nichts zu tun hatte...? Ich weiß ja überhaupt nicht was da gelaufen ist.... Bin gerade bissl ratlos und ausgerechnet heut ist Frist - (bin bis gestern krank gewesen) AAAAHHHH ich dreh hier gleich durch
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Crydea
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#2

21.03.2018, 10:28

Wir haben in einem solchen Fall die vom Gericht erhaltenen Unterlagen samt Verfügung zurück an das Gericht geschickt und mitgeteilt, dass das Mandat beendet ist und der Mandant von einem anderen RA vertreten wird.

Vlt auch mal bei Gericht anrufen, warum ihr das erhalten habt und nicht RA XY, welcher den Mandanten nun vertritt.

LG
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AliceImWunderland
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#3

21.03.2018, 10:30

Nicht durchdrehen! ;) Als erstes solltest du eine Fristverlängerung beantragen. Dann würde ich an deiner Stelle die Kanzlei, die die III. Instanz gemacht hat, kontaktieren und den KFA rüberschicken. Die sollen mal kurz drüber gucken. Vielleicht gibt es da nichts, worauf man Stellung nehmen kann. Oder als 2. Möglichkeit kannst du dem Gericht mitteilen, dass ihr auf den KFA keine Stellung nehmen könnt, da ihr die Instanz nicht durchgeführt habt. Das Gericht soll sich an den PB der III. Instanz wenden.
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TrudchenLE
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#4

21.03.2018, 10:41

Also mit dem Gericht hab ich schon telefoniert. In deren Akte sind nur wir, die Akte selbst ist aber noch beim BGH. Die Geschäftsstelle ist der Meinung wir müssen so oder so prüfen, da wir ja in der I. Instanz zuständig waren. Mit der Kanzlei der BGH Anwälte hab ich auch schon telefoniert. Die sind der Meinung sie hätten mit Kostenfestsetzungen nichts zu tun weil sie ja keinen Antrag stellen ... Aber mit der Fristverlängerung ist eine Idee, da hatt ich tatsächlich Brett vorm Kopf...
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#5

21.03.2018, 11:05

TrudchenLE hat geschrieben:Mit der Kanzlei der BGH Anwälte hab ich auch schon telefoniert. Die sind der Meinung sie hätten mit Kostenfestsetzungen nichts zu tun weil sie ja keinen Antrag stellen .

Die sind ja witzig.... :roll: Wer hat denn den Antrag gestellt? Um den KFA zu prüfen, muss du aber wenigtens die Entscheidung der III. Instanz vorliegen haben. Liegt dir diese vor?
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#6

21.03.2018, 11:10

Die Entscheidung liegt mir leider nicht vor. Den Antrag hat die Gegenseite gestellt. Ich werde jetzt erstmal FV beantragen, dann hab ich Luft um das zu klären.

Ich halt euch auf dem Laufenden
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