KFA Parteiauslage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Hopeful482
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 02.01.2018, 15:09
Beruf: Justizfachangestellte
Software: Andere

#1

08.03.2018, 16:46

Hallo zusammen,

ich erstelle gerade einen Kostenfestsetzungsantrag nach §104 und möchte dazu eine Parteiauslage festsetzen lassen. Muss ich das noch extra formulieren oder wo genau schreibe ich die Kosten hin?

Ganz lieben Dank im Voraus.
Sonnenblume1804
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 14.11.2017, 12:20
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

08.03.2018, 16:55

Hallo,

die kannst Du unter Eure Kosten (also nach Gesamtbetrag) mitaufnehmen. Einfach Absatz und Überschrift einfügen -> Parteiauslagen und dann diese mit den entsprechenden §§-Angaben auführen.

LG:-)
Hopeful482
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 02.01.2018, 15:09
Beruf: Justizfachangestellte
Software: Andere

#3

08.03.2018, 19:20

Super :) vielen Dank. Das ist das nach dem JVEG oder? Der Mandant sitzt im Ausland und es sind Flugkosten und Übernachtungskosten. Die Belege muss ich nicht mitschicken oder?

Kannst du mir vielleicht ein Beispiel zeigen?
Sonnenblume1804
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 14.11.2017, 12:20
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

08.03.2018, 20:19

Ich hatte noch kein Auslandsbezug aber auch in diesem Fall wäre nach JVEG abzurechnen.

Ich würde das so machen

Parteiauslagen für Mandant:

§ 5 JVEG Flugkosten
XY nach XY und zurück Euro XY

§ 6 JVEG Aufwendungen
Übernachtungskosten vom X bis X Euro XY

Ich persönlich würde die Belege mitschicken, weil die Gegenseite oder das Gericht die bestimmt einsehn möchte.

LG :-)
Maija
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 03.07.2017, 17:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

08.03.2018, 21:05

Belege müssen definitiv mitgeschickt werden als Nachweis.
Unsere Hände sind unser Kapital :pc 266

:frauenpower
Hopeful482
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 02.01.2018, 15:09
Beruf: Justizfachangestellte
Software: Andere

#6

09.03.2018, 09:28

Ganz ganz lieben Dank für die Hilfe
Antworten