Bitte um Hilfe. Folgender Fall:
Wir haben mit dem Schuldner eine RZV geschlossen aus einem vollstreckbaren Titel. Es wurde vorher eine ZV eingeleitet. Ich habe dann eine 0,3 ZV Gebühr abgerechnet und eine 1,0 Einigungsgebühr. Die Raten wurden eine Weile gezahlt. Nun aber blieben sie aus. Etwas später bot der Schuldner einen Vergleich an. Eine Einmalzahlung sozusagen.
Nun die Frage: kann ich für diesen Vergleich sozusagen nochmal eine Einigungsgebühr abrechnen oder die ist bereits mit der RZV abgegolten. Bzw. was kann ich überhaupt noch abrechnen. Oder gar nichts? Vielleicht habt ihr ja Fundstellen oder so
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