Hallo Ihr LIeben,
ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen zwei Schuldner (Gesamtschuldner) bewirkt. Nun schließen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung mit diesen Schuldnern. Meine Frage:
Ich bekomme ja für titulierte Ansprüche
0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG
1,5 Einigungsgebühr Nr 1000 VV RVG (20 % Streitwert)
Darf ich diese Rechnung 2 x stellen? Oder nur 2 x die 0,3 und 1 x die 1,5???
Ratenzahlungsvereinbarung 2 Schuldner
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Stellt sich für mich die Frage, wer die Raten zahlt? Zahlt jeder Schuldner einen Ratenbetrag oder nur einer?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Also ehrlich gesagt würde ich die 1,5 nur einmal berechnen bei Eheleuten. Aber rein rechtlich gesehen kannst Du, wenn die beide diese Ratenzahlungsvereinbarung eingehen, die auch doppelt berechnen.
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