Kostenfestsetzungsverfahren
Wenn ich jetzt aber beim KFa die 3305 eingebe dann kommt ein ganz anderer Betrag raus als ich auf dem Schreiben vom Gericht habe da liegen wir bei 247,50. Ach abrechnen ist einfach nicht meins
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Mit Sicherheit waren doch im MB vorgerichtliche Kosten geltend gemacht, sodass die auf die VG des Mahnverfahrens angerechnet wurden, oder?
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Na siehste. Eine Anrechnung von vorgerichtlichen Kosten ist aber, da zurückgenommen, nicht mehr vorzunehmen. Also ist die VG für das Mahnverfahren selbstverständlich höher, als damals vom Gericht berechnet. Unabhängig davon bitte nicht vergessen, die VG Nr. 3305 auf die VG Nr. 3100 in voller Höhe anzurechnen.
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Anahid hat geschrieben:Interessant wäre aber, warum die vorgerichtlichen Kosten plötzlich nicht mehr geltend gemacht werden sollten, obwohl die zunächst mit eingeklagt waren. Wenn der Gegner die gezahlt hat, sind die nämlich trotzdem anzurechnen.
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Du musst so abrechnen, wie ich Dir oben geschrieben habe.Maya82 hat geschrieben:Wenn ich jetzt aber beim KFa die 3305 eingebe dann kommt ein ganz anderer Betrag raus als ich auf dem Schreiben vom Gericht habe da liegen wir bei 247,50. Ach abrechnen ist einfach nicht meins