Kostenfestsetzungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Maya82
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#11

11.01.2018, 09:21

Das Gericht hat das angeordnet zurückzunehmen weil zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Klägervertreters noch kein Zahlungsverzug vorgelegen haben dürfte
Maya82
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#12

11.01.2018, 09:22

Das Gericht hat angeordnet diese zurückzunehmen, da zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Klägervertreters noch kein Zahlungsverzug vorgelegen haben dürfte
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#13

11.01.2018, 09:23

Wenn ich jetzt aber beim KFa die 3305 eingebe dann kommt ein ganz anderer Betrag raus als ich auf dem Schreiben vom Gericht habe da liegen wir bei 247,50. Ach abrechnen ist einfach nicht meins :-(
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Anahid
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#14

11.01.2018, 09:25

Mit Sicherheit waren doch im MB vorgerichtliche Kosten geltend gemacht, sodass die auf die VG des Mahnverfahrens angerechnet wurden, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Maya82
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#15

11.01.2018, 09:28

Ja waren sie auf dem MB steht auch was mit Anrechnung 422,50€
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#16

11.01.2018, 09:35

Na siehste. Eine Anrechnung von vorgerichtlichen Kosten ist aber, da zurückgenommen, nicht mehr vorzunehmen. Also ist die VG für das Mahnverfahren selbstverständlich höher, als damals vom Gericht berechnet. Unabhängig davon bitte nicht vergessen, die VG Nr. 3305 auf die VG Nr. 3100 in voller Höhe anzurechnen. ;)
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#17

11.01.2018, 09:37

Anahid hat geschrieben:Interessant wäre aber, warum die vorgerichtlichen Kosten plötzlich nicht mehr geltend gemacht werden sollten, obwohl die zunächst mit eingeklagt waren. Wenn der Gegner die gezahlt hat, sind die nämlich trotzdem anzurechnen.
:zustimm
Sonnenblume1804
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#18

11.01.2018, 09:39

Maya82 hat geschrieben:Wenn ich jetzt aber beim KFa die 3305 eingebe dann kommt ein ganz anderer Betrag raus als ich auf dem Schreiben vom Gericht habe da liegen wir bei 247,50. Ach abrechnen ist einfach nicht meins :-(
Du musst so abrechnen, wie ich Dir oben geschrieben habe. :-)
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