Hallo zusammen,
mal ne ganz ganz doofe Frage
Unsere Mandantin ist Arbeitnehmer, hat eine RS.
Arbeitgeber stellt beim Gewerbeaufsichtsamt Antrag auf "Zulassung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gem. § 9 MuSchG etc.".
Jetzt kam ein Bescheid, dass der Arbeitgeber den Antrag zurückgenommen hat und die Angelegenheit durch ist.
Nun ist die Frage, rechne ich die Sache gegenüber der RS ab oder gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt? Bin echt hin und her gerissen...Meine Tendenz ist ja die RS.
Vielen Dank für Eure Mühe, für eine wohl sehr lächerliche Frage
Gegenüber Gewerbeaufsichtamt abrechnen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hier ist überhaupt keine Grundlage ersichtlich, weshalb das Gewerbeaufsichtsamt irgendwelche Kosten zu tragen hätte.
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(UNHEILIG)
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