Hallo Zusammen,
ich habe hier eine ziemlich knifflige Angelegenheit zur Abrechnung bekommen.
Wir haben einen Termin vorm AG gemacht, es fand ein Termin statt, Kläger (den wir vertreten) und Beklagter sind erschienen. Vor dem strreitigen Verfahren hatten wir einen MB beantragt, gegen den VB hat der Beklagte dann Einspruch eingelegt, Abgabe ins streitige Verfahren. Vergleichsverhandlungen sind gescheitert, es wurden zwei weitere Termine anberaumt, zum letzten Termin, in dem eine Entscheidung getroffen werden sollte, weil der Beklagte die Zustimmung zur Entscheidunhg im schriftlichen Verfahren nicht abgegeben hatte, ist der Beklagte erst gar nicht erschienen, sodass ein VU ergangen ist. Gegen dieses VU hat der Beklagte nunmehr eingelegt. Die Parteien wollen sich nun aussergerichtlich vergleichen und ich soll die bisher angefallenen Gebühren abrechnen. SW Beschluss liegt vor:
Ich würde nunmehr wie folgt abrechnen:
1,0 VG 3305 MB-Antrag Antragsteller
0,5 VG 3308 VB-Antrag Antragsteller
1,3 VG 3100 VG I. Instanz
Anrechnunbg Gebühr aus VV Nr. 3305
1,2 TG 3104
zzgl. 2. TG 0,5 TG nach 3105 (3. Termin, VU ergangen, da Beklagter nicht erschienen ist)
zzg. 0,3 VG nach 3309 (Androhung der ZV aus VU)
wer sieht das ebenso?
Lieben Dank für euere Antworten
Abrechnung VU nach stattgefundenen Terminen
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine zweite TG entsteht nicht. Pro Verfahren kann höchstens eine TG in Höhe von 1,2 abgerechnet werden. Für das VU gibt es also keine gesonderte TG. Ansonsten hab ich an Deiner Abrechnung nichts auszusetzen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.