Hallöchen an alle,
wir haben Klage eingereicht beim Landgericht und auch Kostendeckung von der Rechtschutzversicherung für das Klageverfahren erhalten (haben der RSV unsere Klage im Entwurf zukommen lassen=
Im Verhandlungstermin am LG hat der Richter die Ansicht vertreten, dass unser Streitwert mit 5.001,00 € zu hoch angesetzt ist und wir haben, nach dem der Richter 2.500,00 € festgesetzt hatte noch im Verhandlungstermin Verweisung an das Amtsgericht beantragt, hier war auch ein Verhandlungstermin.
Mein Chef meint jetzt, ich könnte VG und TG für das Landgericht abrechnen und VG und TG für das Amtsgericht, er bezieht sich dabei auf § 20 S. 2 RVG...
Aber ich bin mir da nicht sicher, da die RSV der Meinung ist, dass sie die Kosten nicht tragen können, da wir ein falsches Gericht angerufen haben.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Verweisungsantrag
- Anahid
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Was sollen wir denn dazu sagen? Grundsätzlich hat Dein Chef Recht, dass bei Verweisung an ein niedrigeres Gericht die Kosten neu anfallen. Aber fraglich ist doch, ob hier nicht ein Fehler Eurer Kanzlei vorliegt? Wenn ja, dann ist klar, dass die RSV das nicht zahlen will. Aber das kann von uns nicht beurteilt werden. Hier stellt sich doch die Frage, warum Ihr von einem Streietwert über 5.000,00 € ausgegangen seid, obwohl eigentlich nur ein Streitwert von 2.500,00 € gegeben wäre.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Hm.
§ 23 RVG sagt dann eigentlich was anderes, nämlich 5.000,00. Welche Urteile gehen denn da von 5.001,00 aus? So rein aus persönlichem Interesse... Ich kenn da immer nur Streitwerte um die 2.000,00
Ihr könnts ja mal mit den Urteilen begründen. Allerdings würd ich es mir dann zweimal überlegen, ob ich das dann vom Mandanten forder, wenn die RSV das nicht zahlen will.
§ 23 RVG sagt dann eigentlich was anderes, nämlich 5.000,00. Welche Urteile gehen denn da von 5.001,00 aus? So rein aus persönlichem Interesse... Ich kenn da immer nur Streitwerte um die 2.000,00
Ihr könnts ja mal mit den Urteilen begründen. Allerdings würd ich es mir dann zweimal überlegen, ob ich das dann vom Mandanten forder, wenn die RSV das nicht zahlen will.