Steuern auf KFB-Zinsen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sunshine_1983
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#1

05.12.2017, 10:45

Guten Morgen,

unser Mandant ist eine Privatperson, Gegenseite eine Bank AG. Prozess gewonnen, KFA eingereicht, wurde uns alles zugesprochen. Jetzt zahlte die Bank erst die Kosten aus dem KFB, dann die Zinsen. Die Zinsen aber abzüglich Kapitalertragssteuern und Soli. Dass die den Mist schon mit der Hauptforderung gemacht haben, haben wir noch nachvollziehen können, aber mit den Zinsen aus dem KFB? Ich bin ratlos. Es geht nicht um viel, aber ich möchte dennoch wissen, wo steht, dass die das dürfen. Hat jemand eine Idee?

Liebe Grüße & noch einen schönen Tag
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
suzette
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#2

05.12.2017, 16:31

Dass dürfen die nicht.

Teile der Bank mit, dass die Zinsen nicht aus Geldanlagen resultieren, sondern aus einem Kostenerstattungsanspruch aus einem gerichtlichen Verfahren.

Da hat wahrscheinlich jemand "Auszahlung von Zinsen" gelesen und nicht näher geschaut, worum es überhaupt geht.
Sunshine_1983
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#3

06.12.2017, 12:01

Vielen Dank. So werde ich das mal versenden und schauen, was die Gegenseite macht.
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