Geschäftsgebühr/Einigungsgebühr Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

30.11.2017, 16:34

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben folgende Akte: Mdt. hat uns beauftragt, die Gegenseite anzuschreiben wegen Mängeln am Auto und Nachbesserung zu verlangen. Haben wir gemacht, daraufhin hat die Gegenseite geantwortet und angeboten, die Nachbesserungen vorzunehmen oder alternativ den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dieses haben wir mit dem Mdt. besprochen, er hat sich für die Rückabwicklung entschieden. Wir haben mit RS abgerechnet. Diese moniert nun den Streitwert
1,3 GG 2300 aus Gesamtbetrag (Kaufpreis des Fahrzeugs)
1,5 Einigungsgebühr, 7002, 7008 (Kaufpreis des Fahrzeugs), da ja Rückabwicklung. 10.000 Euro

RS möchte nur die 1,5 EG nach dem Wert 10.000 Euro zahlen, nicht aber die 1,3 GG 2300. Die soll an den Kosten der Nachbesserung gemessen werden (die wären geringer, stehen aber nicht fest, da wir diese nicht beziffert haben, sondern nur Nachbesserung geltend gemacht haben).

Aber wir waren doch auch außergerichtlich bezüglich der 2300 nach dem vollen Wert tätig. Richtig? Oder liege ich falsch? Wie begründen wir das der RS?

Danke, Eure Randfichte
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Adora Belle
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#2

30.11.2017, 16:40

Finde ich hier schwierig. Die Gegenseite hat mehr angeboten als sie müsste (soweit der Sachverhalt das hergibt). Insoweit liegt gar kein Rechtsschutzfall vor. Aus meiner Sicht sind beide Gebühren nur nach dem Wert der Nachbesserung zu berechnen, bzw. ganz exakt nach der Wertdifferenz des Fahrzeuges mit/ohne Mängel. Ich würde das Angebot der RSV also ohne Murren akzeptieren.
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#3

30.11.2017, 17:02

Ich denke auch, die Abrechnung sollte so akzeptiert werden. Denn ich z.B. würde hier sogar die EG in Zweifel ziehen und eigentlich nur eine 1,3 aus 10.000,00 € als gegeben ansehen. Aber das steht noch auf einem anderen Blatt. Egal wie: mit der Abrechnung der RSV stehst Du auf jeden Fall am Besten da. ;)
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#4

30.11.2017, 18:32

:wink1 Danke, so habe ich das bisher noch nicht gesehen, habt mir sehr geholfen.
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