außergerichtliche Vertretung mit Vergleich u Einstellung ZV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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wissensdurst
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#1

08.11.2017, 09:55

Fall:
1. Antrag Einstweilige Einstellung ZV
2. Vergleichsvorschlag an Gegenseite
3. Stellungnahme Gegenseite mit Änderungen des Vergleichs
4. Vergleichsannahme

Rechnung:
KV 3311 Ziff 6 = 0,4
KV 1000 = 1,5
KV 2300 = 1,3 (hier bin ich mir unsicher)
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Adora Belle
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#2

08.11.2017, 10:02

Es geht aber schon um Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung?
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wissensdurst
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#3

08.11.2017, 10:45

Ja, der Gläubiger hat eine Forderung, zu der er die Zwangsversteigerung beantragt hatte. Dann kam der Mandant zu uns.
Wir haben die Einstweilige Einstellung beantragt und auch bewilligt bekommen. Danach wurde der außergerichtliche Vergleich geschlossen.
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#4

08.11.2017, 10:58

Dann müssten VV 3311 Nr.1 und Nr.6 gesondert angefallen sein, einmal für die Vertretung im Verfahren allgemein, und einmal für die Einstellung der ZV. EG wäre dann 1,0 gem. VV 1003, weil ein gerichtliches Verfahren läuft.
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#5

08.11.2017, 11:19

Ahaaaa, ja so macht das Sinn. Ich war mir nur nicht sicher, weil wir ja nur den Einstellungsantrag ans Gericht geschickt hatten und dann mit dem Gegner außergerichtlich geschrieben haben.
Danke.
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