Bin mir bei folgender Sache ein wenig unsicher:
Gegenseite hat gegen unseren Antrag auf MB Widereinspruch eingelegt. Kostenvorschuss für´s streitige Verfahren haben wir gezahlt und ausnahmsweise bereits die Anspruchsbegründung vorbereitet, als der Gegner überraschenderweise die HF direkt an die Mdt. zahlt.
Ein AU ist nicht ergangen; unter´m Strich haben beide Parteien das Verfahren für erledigt erklärt.
Zunächst dachte ich an eine 1,0 Gebühr gem. 3305 RVG, wobei die 0,8 Verfahrensgebühr ja praktisch unter den Tisch fallen würde.
Das erscheint mir aber irgendwie zu wenig. Und: Lässt sich noch eine 0,5 TG herausholen?
Die außergerichtlichen Gebühren haben wir im MB beziffert, gezahlt wurden sie von der Gegenseite nicht. Anrechnen würde ich sie also nicht. Allerdings beschleicht mich das Gefühl, man hätte die Sache im HInblick hierauf evtl. nicht gleich für erledigt erklären sollen.
Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr froh!