Verfahrensgebühr Unterbevollmächtigter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

30.10.2017, 16:08

Hallo :wink2 ,

noch eine kurze Frage:

Wir sind HBV und vertreten zwei Mandanten (wäre also eine 1,3 VG + 0,3 Erhöhungsgebühr für den 2. Auftraggeber).

Wie hoch ist die Verfahrensgebühr für den UBV? Eine 0,65 VG + 0,3 Erhöhungsgebühr oder die Hälfte unserer Verfahrensgebühr (insgesamt 1,6 VG, also 0,85 VG).

Ich bin verwirrt.

Liebe Grüße
Randfichte72
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#2

31.10.2017, 11:32

0.65 VG 3400 VV RVG plus 0.3 Erhöhung 1008 VV RVG
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