Einstweiliges Verfügungsverfahren mit Erledigterklärung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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hummelgunde20
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#1

16.10.2017, 09:46

Hallo,

brauche Hilfe bei der Abrechnung eines einstweiligen Verfügungsverfahren. Es gab keinen Haupttermin. Der Kläger hat die Kosten zu tragen, da wir (Beklagte) der Erledigterklärung des Klägers nicht widersprochen haben.

Es erging daher der vorgenannte Beschluss. Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.

Ich würde hier abrechnen:
1,3 VF jeweils aus 500,00 €
1,2 TG
1,0 EG
bin mir aber nicht sicher....

Ich sag schon mal Danke und wünsche euch allen einen guten Start in die Woche :lol:
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Anahid
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#2

16.10.2017, 10:00

Außer der VG seh ich hier keine weitere Gebühr. Womit willst Du die TG und die EG begründen? Dein Sachverhalt gibt dazu nichts her.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
hummelgunde20
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#3

16.10.2017, 10:22

ok, Danke Anahid
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