brauche Hilfe bei der Abrechnung eines einstweiligen Verfügungsverfahren. Es gab keinen Haupttermin. Der Kläger hat die Kosten zu tragen, da wir (Beklagte) der Erledigterklärung des Klägers nicht widersprochen haben.
Es erging daher der vorgenannte Beschluss. Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.
Ich würde hier abrechnen:
1,3 VF jeweils aus 500,00 €
1,2 TG
1,0 EG
bin mir aber nicht sicher....
Ich sag schon mal Danke und wünsche euch allen einen guten Start in die Woche
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)