ich stehe momentan auf dem Schlauch. Es soll eine Abrechnung in einer sozialrechtlichen Angelegenheit gemacht werden. Unsere Mandantin hat einen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit bekommen, in dem ein Teil des gezahlten Arbeitslosengeldes zurückgefordert wird. Es handelt sich dabei um vom Amt erfolgte Zahlungen des Arbeitslosengeldes als sie noch Zahlungen von ihrem ehmaligen Arbeitgeber erhalten hat. Sie hat einen ausstehenden Urlaubsanspruch übersehen. Nun möchte ich gerne die Sache abrechnen. Da wir nur außergerichtlich tätig geworden sind werden ich eine 1,3 Gebühr nach 2300 VVRG ansetzen. Wo ich mir nicht so sicher bin ist der Gegenstandswert. Soll ich die tägliche Sozialleistung also 31,92 € für die 8 Tage in der sie noch Zahlungen von ihrem Arbeitgeber bekam annehmen?
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Danke im Voraus