außergerichtlich u. vorzeitige Beendigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Juty
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 28.05.2008, 11:18
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

11.10.2017, 10:26

vorab ... ich habe nichts zu meiner Akte passendes gefunden!
Wir haben Vollmacht außergerichtlich und gerichtlich. Haben außergerichtlich mit der gegnerischen RAin korrespondiert und zwischen den RAen erfolgten Telefonate, dann wurde Vergleich geschlossen. Wie rechne ich ab?

1,3 nach 2300
0,8 nach 3101
Anrechnung 0,65
1,5 nach 1000
Ausl, Mwst

Danke
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

11.10.2017, 10:30

Dein Sachverhalt wirft Fragen auf. Nur weil eine Vollmacht für ein Gerichtsverfahren vorliegt, heißt das nicht, dass auch ein unbedingter Auftrag vorlag. Hattet Ihr bereits Klageauftrag oder sollte zunächst vorgerichtlich mit der Gegenseite korrespondiert werden?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Juty
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 28.05.2008, 11:18
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#3

11.10.2017, 10:40

Mandant erhielt Klageandrohung, wir erhielten die Vollmacht außergerichtlich und gerichtlich, Auftrag zunächst außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, wenn das nicht klappt, gerichtliches MAndat
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14432
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

11.10.2017, 10:47

Das ist ein bedingtes gerichtliches Mandat. Da die Sache bereits vorgerichtlich geklärt wurde, sind keine gerichtlichen Gebühren angefallen.
Juty
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 28.05.2008, 11:18
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#5

11.10.2017, 10:51

schade, aber danke!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14432
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

11.10.2017, 11:35

Naja, wegen 0,15 VG muss man wohl nicht in Depressionen verfallen. :cowboy
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

11.10.2017, 13:16

Adora Belle hat geschrieben:Naja, wegen 0,15 VG muss man wohl nicht in Depressionen verfallen. :cowboy

:lolaway :lolaway :lolaway
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten