vorab ... ich habe nichts zu meiner Akte passendes gefunden!
Wir haben Vollmacht außergerichtlich und gerichtlich. Haben außergerichtlich mit der gegnerischen RAin korrespondiert und zwischen den RAen erfolgten Telefonate, dann wurde Vergleich geschlossen. Wie rechne ich ab?
1,3 nach 2300
0,8 nach 3101
Anrechnung 0,65
1,5 nach 1000
Ausl, Mwst
Danke
außergerichtlich u. vorzeitige Beendigung
- Anahid
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Dein Sachverhalt wirft Fragen auf. Nur weil eine Vollmacht für ein Gerichtsverfahren vorliegt, heißt das nicht, dass auch ein unbedingter Auftrag vorlag. Hattet Ihr bereits Klageauftrag oder sollte zunächst vorgerichtlich mit der Gegenseite korrespondiert werden?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Mandant erhielt Klageandrohung, wir erhielten die Vollmacht außergerichtlich und gerichtlich, Auftrag zunächst außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, wenn das nicht klappt, gerichtliches MAndat
- Adora Belle
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Das ist ein bedingtes gerichtliches Mandat. Da die Sache bereits vorgerichtlich geklärt wurde, sind keine gerichtlichen Gebühren angefallen.
- Adora Belle
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Naja, wegen 0,15 VG muss man wohl nicht in Depressionen verfallen.
- Anahid
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Adora Belle hat geschrieben:Naja, wegen 0,15 VG muss man wohl nicht in Depressionen verfallen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.