Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lenox61
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#1
10.10.2017, 18:01
Hallo, ich muss eine Kostenrechnung mit einem Mehrvergleich erstellen und bin nicht sicher, ob ich richtig liege.
Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 18.000,00 € und für den Vergleich auf 20.000,00 € festgesetzt.
So würde ich abrechnen:
W: 18.000,00 €
1,3, 3100
W: 2.000,00 €
0,8, 3101
W: 20.000,00 €
1,2, 3104
W: 18.000,00 €
1,0, 1003
W: 2.000,00 €
1,5, 1000
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
10.10.2017, 18:05
Du liegst richtig, musst aber für die VG und die EG noch den Abgleich nach §15 Abs.3 vornehmen. Die Gebühren werden auf 1,3 VG aus 20.000 und 1,5 EG aus 20.000 gekürzt.
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lenox61
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