Reisekosten für den Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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vctia
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#1

09.10.2017, 09:15

Hallo zusammen! :wink1
Wir haben einen Rechtsstreit in Berlin geführt. Zur mündlichen Verhandlung war das persönliche Erscheinen unserer Mandanten angeordnet.

Ich soll jetzt den Kostenfestsetzungsantrag fertig machen und herausfinden ob es eine Möglichkeit gibt wie ich die Reisekosten die unserem Mandanten entstanden sind abrechnen kann?! :kopfkratz
Wir haben für den Termin nämlich einen Unterbevollmächtigten RA beauftragt. Daher würden die Reisekosten nach RVG für uns ja nicht entstehen. Oder könnte ich diese jetzt auch mit in den Kfa für den Mandanten rein nehmen? :-?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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Anahid
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#2

09.10.2017, 09:34

Wenn Ihr einen Terminvertreter beauftragt habt, entstehen für Euch keine Reisekosten. Die Reisekosten für den Mandanten sind nach dem JVEG festsetzbar. Dazu findet sich hier über die Forensuche aber mit Sicherheit einiges.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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