Beratungshilfe richtig abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Chayenné
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#1

15.09.2017, 10:14

Guten Morgen ihr Lieben,

ich sitze momentan vor folgendem Problem:

Frau TriTra kommt mit Beratungshilfeschein zu uns und wird in einer Vertragsangelegenheit beraten. Wir haben dann jetzt versucht mit dem Amtsgericht abzurechnen und wollten nach Nr. 2501 35,00 EUR + 7,00 PPT + USt., also einen Gesamtbetrag von 49,98 EUR von denen haben. Habe dazu, wie ich es eben gewohnt bin, eine Rechnung geschrieben, welche auf die Mandantin ausgeschrieben ist und habe diese auch beigefügt. Wir haben keine 15,00 EUR von der Mandantin verlangt (Nr. 2500).

So den Antrag haben wir also los geschickt und heute haben wir eine Antwort bekommen. Da steht grob drin:
"Sie haben diesem Antrag eine Kostenrechnung in Höhe von bla an Frau TriTra beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der RA von Mdt 15.00 EUR verlangen kann.
Alle übrigen Gebühren und Auslagen sind mit der Staatskasse abzurechnen.
Sie haben erklärt, dass Sie von Dritten keine Zahlungen nach Nr. 2500 erhalten haben.
Es wird um Stellungnahme innerhalb zwei Wochen gebeten, sonst wird der Antrag zurückgewiesen."

So mein Chef und ich verstehen jetzt nicht ganz wo das Problem ist, kann uns jemand bitte bitte belehren?
CeNedra
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#2

15.09.2017, 10:25

Ihr dürft keine Rechnung machen, sondern müsst dieses Formular ausfüllen:

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... C33A0CEBC8

Rechnung = Mandant muss zahlen. Formular = Staatskasse muss zahlen.

Wenn ihr jetzt ne Rechnung an die Staatskasse schickt, denkt die Ihr hättet was vom Mandanten verlangt. Also Formular ausfüllen, hinschreiben, das mit der Rechnung war ein Versehen und ihr habt keine Zahlung vom Mandanten erhalten und werdet dem Mandanten auch keine Rechnung stellen.
Chayenné
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#3

15.09.2017, 10:58

Sorry, habe das vielleicht nicht richtig erwähnt, aber wir haben das Formular ausgefüllt und beigefügt. Ich habe quasi "der guten Ordnung halber" die von hier erstellte Rechnung auch mit beigefügt. Dass die das jetzt als Anlass nehmen unseren Antrag zu monieren.. :oops: :roll:

Danke für die Antwort!
CeNedra
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#4

18.09.2017, 14:37

Ah ok :D
Ja, trotzdem. Rechnung, die an MDT adressiert ist, muss vom MDT gezahlt werden, macht also den falschen Eindruck, ihr würdet böser Weise was vom MDT verlangen trotz Beratungshilfe :schock :schock :pfeif
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