Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,
ich habe jetzt schon 3 x bei RVG Enders nachgelesen, aber irgendwie verstehe ich das heute nicht:
Wir haben Klägerin vertreten, I. Instanz (Klage /Widerklage der GEgenseite ), 2. Instanz. Gericht der II. Instanz (Landgericht) erlässt ein Urteil betreffend die Klage. Bezüglich der Widerklage wird Zurückverweisung an das AG ausgesprochen.
Dort geht das Verfahren weiter, betreffend die Widerklage, Termin, mündliche Verhandlung, Urteil.
Frage: Gebühren Verfahren Zurückverweisung:
1,2 Terminsgebühr, Auslagen, Mwst.?
Verfahrensgebühr wird angerechnet oder nicht? Da werde ich heute bei Herrn Enders nicht schlau!
Danke!
Berufung Zurückverweisung Gebühren
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merci!