Berufung Zurückverweisung Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

08.09.2017, 12:15

Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,

ich habe jetzt schon 3 x bei RVG Enders nachgelesen, aber irgendwie verstehe ich das heute nicht:

Wir haben Klägerin vertreten, I. Instanz (Klage /Widerklage der GEgenseite ), 2. Instanz. Gericht der II. Instanz (Landgericht) erlässt ein Urteil betreffend die Klage. Bezüglich der Widerklage wird Zurückverweisung an das AG ausgesprochen.
Dort geht das Verfahren weiter, betreffend die Widerklage, Termin, mündliche Verhandlung, Urteil.

Frage: Gebühren Verfahren Zurückverweisung:
1,2 Terminsgebühr, Auslagen, Mwst.?

Verfahrensgebühr wird angerechnet oder nicht? Da werde ich heute bei Herrn Enders nicht schlau!
Danke!
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Anahid
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#2

08.09.2017, 12:37

Die Gebühren entstehen komplett neu, auch die VG (§ 21 RVG).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Randfichte72
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#3

08.09.2017, 14:26

merci!
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