Notarkostenbeschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Walle
Foren-Azubi(ene)
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#1

04.09.2017, 12:09

Hallo Ihr Lieben,

wir haben bezüglich einer Notarkostenrechnung für den Mandanten beim Gericht Antrag auf gerichtliche Entscheidung beantragt. (Der Makler hatte den Notar einfach ohne Zustimmung des Mandanten beauftragt). Auf jeden Fall hat das LG die Notarkostenrechnung aufgehoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gegen diesen Beschluss hat der Notar Beschwerde eingelegt und wir die Beschwerdeabweisung. Ohne dass etwas weiter passiert ist, hat der Notar dann seine Beschwerde zurückgenommen.

Meine Fragen:
(Verfahren Antrag auf gerichtliche Entscheidung)
Ich habe einiges im Internet gefunden, aber es scheint alles vor der 2. KostMG zu sein. Früher hat man wohl 0,5 nach Nr. 3500 abgerechnet. Auf einigen Seiten heißt es, dass man jetzt 1,3 Nr. 3100 ff in Ansatz bringen kann, auf anderen wiederum 1,6 nach Nr. 3200. Hilfe :sad:

(Beschwerde des Notars gegen den LG Beschluss)
Kann ich jetzt eigentlich beantragen, die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Beschwerderücknahme dem Notar aufzuerlegen?
Unabhängig davon, bekommen wir hierfür auch eine Gebühr? 0,5 Gebühr nach Nr. 3500? :patsch
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