Beratung und Entwurf Scheidungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anja S.
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#1

30.08.2017, 14:53

Hallo,

mein Chef möchte, dass ich beim Mandanten für die Beratung hinsichtlich der Scheidung und den sodann gefertigten Entwurf des Scheidungsantrages sowohl die maximale Beratungsgebühr abrechne, als auch die Kosten für den Entwurf (also 0,8 VG).

Bin der Meinung, dass das so nicht geht, sondern, dass ich die Beratung auf die VG anrechnen muss oder sehe ich das falsch und mein Chef hat Recht?
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Adora Belle
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#2

30.08.2017, 15:34

Beratung ist vollständig anzurechnen, soweit nicht der Anrechnungsausschluss vereinbart ist. Wenn die Beratung mit der Vertretung zusammenhängt, also von vornherein Vertretung beauftragt war, entsteht schon gar keine Beratungsgebühr.

Fazit: Du hast recht, der Chef hat Unrecht.
Anja S.
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#3

30.08.2017, 15:37

:thx
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