Reisekosten RA erstattungsfähig?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BeLu89
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#1

17.07.2017, 15:04

Hallo Ihr Lieben,

wann sind Reisekosten des gegnerischen RAs erstattungsfähig und wann nicht? Ich steig da nicht so wirklich durch...

:ka
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icerose
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#2

17.07.2017, 15:07

deine Frage ist leider ein wenig pauschal - und kann aufgrund dessen nicht so spontan beantwortet werden.
Weil: Grundsätzlich sind Reisekosten eines RA ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten, jedoch ist in so manchen (den meisten sogar) eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen. Es kommt also immer darauf an. :mrgreen:

Schilderst du bitte deinen genauen Fall?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
maddii
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#3

17.07.2017, 15:51

Hilft Dir dieser Link eventuell weiter?

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/aktuel ... lts-f47254
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
BeLu89
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#4

18.07.2017, 09:51

icerose hat geschrieben:deine Frage ist leider ein wenig pauschal - und kann aufgrund dessen nicht so spontan beantwortet werden.
Weil: Grundsätzlich sind Reisekosten eines RA ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten, jedoch ist in so manchen (den meisten sogar) eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen. Es kommt also immer darauf an. :mrgreen:

Schilderst du bitte deinen genauen Fall?
Amtsgericht ist in Bremen und Gegner sowie Gegnervertreter sitzen in Bielefeld. Wenn ich mich nicht irre, sind die Reisekosten somit erstattungsfähig oder?
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#5

18.07.2017, 10:47

BeLu89 hat geschrieben: Amtsgericht ist in Bremen und Gegner sowie Gegnervertreter sitzen in Bielefeld. Wenn ich mich nicht irre, sind die Reisekosten somit erstattungsfähig oder?
:daumen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
BeLu89
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#6

18.07.2017, 10:56

Danke Ihr Lieben :wink1
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