Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BeLu89
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#1
17.07.2017, 15:04
Hallo Ihr Lieben,
wann sind Reisekosten des gegnerischen RAs erstattungsfähig und wann nicht? Ich steig da nicht so wirklich durch...
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)
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icerose
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#2
17.07.2017, 15:07
deine Frage ist leider ein wenig pauschal - und kann aufgrund dessen nicht so spontan beantwortet werden.
Weil: Grundsätzlich sind Reisekosten eines RA ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten, jedoch ist in so manchen (den meisten sogar) eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen. Es kommt also immer darauf an.
Schilderst du bitte deinen genauen Fall?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
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maddii
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BeLu89
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#4
18.07.2017, 09:51
icerose hat geschrieben:deine Frage ist leider ein wenig pauschal - und kann aufgrund dessen nicht so spontan beantwortet werden.
Weil: Grundsätzlich sind Reisekosten eines RA ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten, jedoch ist in so manchen (den meisten sogar) eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen. Es kommt also immer darauf an.
Schilderst du bitte deinen genauen Fall?
Amtsgericht ist in Bremen und Gegner sowie Gegnervertreter sitzen in Bielefeld. Wenn ich mich nicht irre, sind die Reisekosten somit erstattungsfähig oder?
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Anahid
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#5
18.07.2017, 10:47
BeLu89 hat geschrieben:
Amtsgericht ist in Bremen und Gegner sowie Gegnervertreter sitzen in Bielefeld. Wenn ich mich nicht irre, sind die Reisekosten somit erstattungsfähig oder?
![Daumen hoch ! :daumen](./images/smilies/daumenhoch.gif)
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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BeLu89
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